Zukunftstechnologie

Der Umwelt zuliebe



 

      Ihr Ansprechpartner:

      IPM Vertrieb
      info@ipm-g.de

     


 

Das ErneuerbareEnergienGesetz

 

Ihre Garantie

 

Abnahme- und Übertragungspflicht

 

Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus

erneuerbaren Energien unverzüglich und vorrangig an ihr Netz anzuschließen

und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom vorrangig abzunehmen

und zu übertragen.

 

Das EEG ( ErneuerbareEnergienGesetz)

ist am 29.03.2000 in Kraft getreten und wurde 2004

sowie am 01.01.2009 nachgebessert.

 

 

Die Lösung :

Das eigene Blockheizkraftwerk  ( siehe : Beispielrechnung : Die Lösung )

 

Warum ?       Ihre Garantie       Ihre Sicherheit       Die Lösung       Atomkraft-NEIN DANKE

 

Zurück